
Gibt es ein Anmeldeerfordernis und keine satzungsbedingte Verkürzung der Anmeldefrist endet die Anmeldefrist zur Hauptversammlung gem. § 123 Abs. 2 S. 2 AktG mit Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung. Anhand der Anmeldedaten kann kontrolliert werden, welche Aktionäre oder Aktionärsvertreter sich zur Hauptversammlung angemeldet haben. Hieraus lassen sich Rückschlüsse auf den Umfang der organisatorischen Maßnahmen, wie Catering oder Bestuhlung des Versammlungssaales ziehen. Der Anmeldebestand lässt jedoch in manchen Fällen auch eine Prognose auf die zu erwartenden Abstimmungsergebnisse zu. Dies ist besonders bei Unternehmen der Fall, bei denen sich ein Großteil der Aktien und damit der Stimmrechte in der Hand weniger Investoren befindet. Es erscheint sinnvoll, am Vortag des letzten Anmeldetages bereits die Anmeldedaten zu kontrollieren, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob die jeweiligen Tagesordnungspunkte voraussichtlich die nötige Mehrheit bekommen werden oder nicht. Befinden sich große bekannte Stimmpakete noch nicht im Anmeldebestand, kann bis zum Ende der Anmeldefrist noch versucht werden, die Inhaber der Aktien zu einer Anmeldung ihres Aktienbestandes zur Hauptversammlung zu bewegen und bei der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung teilzunehmen oder im Vorfeld der Versammlung den Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.






Dem Bericht über das abgelaufene und dem Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr wird von den Aktionären in der Regel die meiste Aufmerksamkeit geschenkt. Deshalb ist die Vorstandsrede oft der Höhepunkt der Hauptversammlung. Neben den Ausführungen zu den gesetzlichen Berichtspflichten dient die Vorstandsrede der Erlangung eines unerschütterlichen Vertrauens der Aktionäre und der Finanzpresse in die Fähigkeiten, Kompetenzen und Visionen des Vorstandes und des Unternehmens
Um dem Vorstand die Beantwortung der Aktionärsfragen zu erleichtern, ist es empfehlenswert, im Vorfeld der Versammlung einen Katalog von zu erwartenden Fragen und den dazugehörigen Antworten zu erstellen. Hierdurch kann die Beantwortungszeit der Fragen verkürzt werden, was sich positiv auf einen flüssigen Ablauf der Generaldebatte auswirkt. Es ist auch sinnvoll, die beiden großen Aktionärsvereinigungen Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und die Schutzvereinigung der Kapitalanleger e.V. (SdK) rechtzeitig zu kontaktieren, da diese oftmals die Fragen, die sie auf der Versammlung stellen wollen, der Gesellschaft im Vorfeld zur Vorbereitung der Antworten aushändigen.
Eine korrekte Versammlungsleitung ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung und eine gute Darstellung des Unternehmens nach außen. Deshalb ist es empfehlenswert, dem Versammlungsleiter zur Vorbereitung auf die Versammlung und zur Durchführung der Versammlung einen Leitfaden an die Hand zu geben, der vorlesefertig den gesamten Versammlungsverlauf abbildet. Der Leitfaden sollte gut lesbar sein und Regieanweisungen enthalten, wie bei kritischen Situationen zu verfahren ist.