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Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre, die über ihren Aktienanteil Miteigentümer der Gesellschaft sind, können in der Hauptversammlung ihre Aktionärs- und somit Eigentumsrechte ausüben.

Damit die Aktionäre diese Rechte uneingeschränkt ausüben können, ist eine rechtssichere Organisation und Durchführung der Hauptversammlung vonnöten. Werden gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten, sind in häufigen Fällen die auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse von vorneherein nichtig oder anfechtbar. Dies kann zur Folge haben, dass die Hauptversammlung wiederholt werden muss oder beispielsweise dringend benötigte Kapitalbeschaffungsmaßnahmen blockiert oder nicht durchgeführt werden können. Die Wiederholung einer Hauptversammlung ist mit hohen Kosten verbunden. Die Blockade einer Kapitalmaßnahme aufgrund eines langwierigen Gerichtsverfahrens kann sogar die Existenz des gesamten Unternehmens gefährden.

Diese Seite soll eine Hilfestellung geben, welche formalen Voraussetzungen für eine wirksame und nachhaltige Beschlussfassung erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Fragestellungen bei der Organisation und der Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz zu berücksichtigen sind.

Kategorie: Allgemein

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